
ACHTUNG ! Wir sind leider gezwungen, unsere Geschäftszeiten an die jeweilige Situation anzupassen. Darum kann es zu Abweichungen zu unseren regulären Öffnungszeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Liebe Kunden,
Die Zusammenfassung für einen Friseursalon, was ändert sich!
Das Positive zuerst, es wird nicht zu einer Schließung der Friseursalons kommen. Es werden lediglich kleine Veränderungen und Regeln erhoben die den Alltag in einem Friseursalon sicherer machen sollen für Kunden und Mitarbeiter.
WICHTIG: Ist man nicht geimpft oder genesen werden Schnelltests ab 11 Oktober 2021 kostenpflichtig.
Wer nachweislich geimpft, getestet oder genesen ist, kann bestimmte Erleichterungen von den Corona-Regeln in Anspruch nehmen.
Wichtig zu beachten die Länderregeln, es gibt unterschiede
Ab wann es genau los geht entnehmt Ihr Euren Länderverordnungen, spätestens ab dem 23.08.2021. Zum anderen achtet auf das kleingedruckte einige Länder erheben die 3 G Regeln erst ab einer Inzidenz 35. Alles was darunter liegt läuft dann wie gewohnt weiter ohne dir 3 G Regel.
Wer gilt als geimpft und wer als genesen
Je nach Impfstoff braucht es für einen vollständigen Immunschutz eine oder zwei Impfungen. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass oder den digitalen Impfnachweis. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (circa sechs Monate) zurückliegt. Eine nicht mehr vorliegende Dokumentation können Sie sich neu ausstellen lassen. Möchten Genesene ihre Erleichterungen von den Corona-Regeln nach Ablauf der 180 Tage behalten, müssen sie sich impfen lassen, wobei eine einmalige Impfung zur Auffrischung des Immunschutzes ausreicht.
Ausnahmen gelten in einigen Bundesländern für vollständig geimpfte Personen. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell.
Mir unserem Hygienekonzept können Sie sich bei uns sicher und wohl fühlen, denn: – wir tragen einen den behördlichen Vorgaben entsprechenden Mund- und Nasenschutz. – wir stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung und desinfizieren Bedien-und Waschplätze, Kontaktflächen sowie Werkzeuge sorgfältig. – vor jedem Haarschnitt waschen wir die Haare. – Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
wir sind weiterhin für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!
